
D-Arzt Berlin: Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle
Bei Arbeits-, Wege- oder Schulunfällen – zunächst zum Durchgangsarzt!
PROUH-Orthopädie ist Ihre anerkannte D-Arzt-Praxis in Berlin (Bezirk: Reinickendorf) für umfassende Versorgung bei Arbeitsunfällen, Schulunfällen und Wegeunfällen. Wir verstehen, dass Unfälle in verschiedenen Lebensbereichen auftreten können, daher sind wir spezialisiert auf die Behandlung von Arbeitsunfällen, einschließlich Schulunfällen und Unfällen im Straßenverkehr.
Unsere D-Arzt-Praxis bietet nicht nur eine umfassende Versorgung für Arbeitnehmer, sondern auch für private Pflegepersonen, die gemäß dem Pflegeversicherungsgesetz unabhängig vom Alter gesetzlich unfallversichert sind. Wir sind hier, um sicherzustellen, dass jeder, der von einem Unfall betroffen ist, die bestmögliche medizinische Betreuung erhält.

Wichtige Hinweise:
-
Bei einem Arbeits-, Wege- oder Schulunfall sollten Sie eine Unfallmeldung in Ihrem Betrieb, Schule oder Kita erstellen.
-
Informationen zu Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft erhalten Sie in Ihrem Betrieb oder über die kostenlose Info-Hotline der Berufsgenossenschaften unter 0800 60 50 40 4.
Wir sind eine anerkannte Praxis in Berlin für Berufsgenossenschaften. Erfahren Sie mehr über unser individuelles Konzept für Berufsgenossenschaften.
In dringenden Fällen bzgl. eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls, bei dem Sie einen Durchgangsarzt in Berlin benötigen, können Sie unsere Praxis von Montag bis Freitag, 09:00 bis 16:00 Uhr, ohne Termin aufsuchen.
Für weniger dringende Anliegen bzgl. eines Arbeits-, Schul- oder Wegeunfalls vereinbaren wir schnellstmöglich einen Termin. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder über unsere Online-Rezeption – wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!
Anschrift
PROUH-Orthopädie
Berliner Straße 60
13467 Berlin-Hermsdorf
D-Arzt Sprechstunden
Montag bis Freitag
09:00 bis 16:00 durchgehend
FAQ
Durchgangsarzt
Was ist ein D-Arzt?
Ein D-Arzt, oder Durchgangsarzt, ist ein Facharzt für Chirurgie mit Schwerpunkt Unfallchirurgie oder ein Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie mit der Zusatzqualifikation "Spezielle Unfallchirurgie". Diese Ärzte haben von den Berufsgenossenschaften eine besondere Zulassung erhalten und sind speziell auf die Behandlung von Verletzungen durch Arbeits- und Wegeunfälle spezialisiert.
Was für Aufgaben hat ein D-Arzt?
Die Aufgaben eines D-Arztes umfassen die Untersuchung, Diagnose und Behandlung von Patienten, die Verletzungen bei Arbeits- oder Wegeunfällen erlitten haben. Sie spielen eine entscheidende Rolle in der Unfallversicherung, da sie spezielle Kenntnisse in der Versorgung von Unfallverletzungen haben. Durchgangsärzte erstellen Berichte für die Berufsgenossenschaften, die für die Unfallversicherung der Patienten zuständig sind. Bei schweren Verletzungen oder besonderen Komplikationen leiten sie spezielle Heilbehandlungen ein und überwachen den Verlauf der Rehabilitation. Die Bezeichnung "Durchgangsarzt" leitet sich davon ab, dass die Patienten in der Regel nach dem Unfall für die Erstversorgung zu diesem spezialisierten Arzt "durchgehen" sollten, um eine qualifizierte und angemessene Behandlung zu gewährleisten.
Hatten Sie einen Arbeitsunfall oder einen Wegeunfall? Oder ist Ihr Kind in der Schule verunglückt?
Unfallverletzte sollten einem Durchgangsarzt (D-Arzt) vorgestellt werden, damit die gesetzliche Unfallversicherung greift. Das gilt auch, wenn sich jemand bei der Hilfeleistung nach einem Verkehrsunfall verletzt hat. Ein Besuch beim D-Arzt ist notwendig, wenn: • die Verletzung eine Arbeitsunfähigkeit über den Unfalltag hinaus verursacht • eine längere ärztliche Behandlung (voraussichtlich mehr als eine Woche) erforderlich ist • Heil- oder Hilfsmittel wie Bandagen oder Schienen verschrieben werden müssen • durch die Unfallfolgen eine erneute Erkrankung auftritt. Der D-Arzt entscheidet über die weitere Behandlung und begleitet das Heilverfahren. Er legt fest, ob die Therapie vom Hausarzt übernommen werden kann oder ob eine spezialisierte Behandlung durch den D-Arzt nötig ist.
Wer ist durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert?
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer:innen sowie Schüler:innen und Studierende gesetzlich unfallversichert. Auch private Pflegepersonen, die im Rahmen des Pflegeversicherungsgesetzes tätig sind, genießen unfallversicherungsrechtlichen Schutz – unabhängig vom Alter. Selbstständige haben ebenfalls Anspruch auf Behandlung durch einen Durchgangsarzt: Sie können sich nach einem Arbeitsunfall bei einem BG-Arzt vorstellen, wenn sie freiwillig Mitglied einer Berufsgenossenschaft sind.
Wegeunfall: Was ist versichert?
Wegeunfälle sind Unfälle, die Beschäftigte auf dem Weg zur oder von der Arbeit erleiden. Versichert sind auch Umwege, die zum Beispiel nötig werden: • um Kinder während der Arbeitszeit unterzubringen • bei Fahrgemeinschaften • bei Umleitungen weil der Arbeitsplatz über einen längeren Weg schneller erreicht werden kann
Schulunfall: Wer übernimmt den Verdienstausfall bei der Betreuung zu Hause?
Wenn Ihr Kind im Kindergarten oder in der Schule einen Unfall hatte und deshalb zu Hause betreut werden muss, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kinderverletztengeld beantragen. Dieses wird in einigen Fällen von der Unfallkasse gezahlt und gleicht den Verdienstausfall aus, wenn Sie Ihr unter 12-jähriges Kind zu Hause pflegen müssen. Der Anspruch auf Kinderverletztengeld besteht: - Für Paare: bis zu 10 Arbeitstage pro Jahr und pro Kind. • Für Alleinerziehende: bis zu 20 Arbeitstage pro Jahr und pro Kind. Kontakt zur Beratung: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40, 10117 Berlin Telefon: +49 800 6050404 (kostenfreie Hotline) Website: www.dguv.de E-Mail: info@dguv.de
Arbeitsunfall: Wer zahlt mein Gehalt, wenn ich länger ausfalle?
Bei einem Arbeitsunfall muss der / die Arbeitnehmer/-in sofort einen Durchgangsarzt (D-Arzt) aufsuchen. Diese speziell zugelassenen Fachärzte für Unfallchirurgie oder Orthopädie sind für die Behandlung von Arbeits- und Wegeunfällen zuständig. Der / die Arbeitgeber/-in muss sofort informiert werden, da der Unfall dokumentiert werden muss. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit ist die Berufsgenossenschaft zu benachrichtigen. In den ersten sechs Wochen zahlt der / die Arbeitgeber/-in das volle Gehalt, wenn eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorliegt und der / die Arbeitnehmer/-in mindestens vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist. Danach übernimmt der Unfallversicherungsträger die Zahlung von Verletztengeld in Höhe von 80 % des Bruttogehalts. Ist es kein Arbeitsunfall, zahlt die Krankenkasse Krankengeld in Höhe von 70 % des Bruttogehalts.
D-Arzt: Die erste Anlaufstelle für Arbeits-, Schul- und Wegeunfälle.